Verbindlichkeit von Empfehlungsformulierungen in Leitlinien: Survey zur Wahrnehmung unter Leitlinienentwicklern
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文摘
Konkrete Handlungsempfehlungen sind Kernelemente von medizinischen Leitlinien. Dabei wird die Stärke der Empfehlung in einer Leitlinie in der Regel durch bestimmte Wortformulierungen gewichtet. Aus vorherigen Untersuchungen ist bekannt, dass bisher gebräuchliche Formulierungen von Leitlinienanwendern (Empfänger) hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Das Sprachverständnis zur Verbindlichkeit von gebräuchlichen Formulierungen unter Leitlinienentwicklern (Sender) ist für den deutschen Sprachraum bisher nicht untersucht.

Methoden

Leitlinienentwickler wurden online und auf Fachtreffen gebeten, einen Fragebogen zur wahrgenommenen Verbindlichkeit von 13 Empfehlungsformulierungen aus Leitlinien zu beantworten. Gemessen wurde die Verbindlichkeit über eine visuelle Analogskala (VAS: 0-100). Zusätzlich wurden demographische Daten zur Person und zur beruflichen Situation erhoben. Die Ergebnisse wurden mit Daten aus einer vorhergehenden Befragung der Anwender verglichen.

Ergebnisse

Insgesamt nahmen 136 Leitlinienentwickler mit im Durchschnitt 4,2 (Median 3) bestehenden (Ko-)Autorenschaften an Leitlinien teil. Während Leitlinienentwickler die absoluten Empfehlungsformulierungen „muss“ und „darf nicht“ im Durchschnitt als sehr verbindlich einstuften, bewerteten sie starke und schwache Empfehlungen wie „soll“ und „sollte“ uneinheitlich. Dabei stuften sie zwei von fünf Negativempfehlungen als verbindlicher ein als die korrespondierend formulierten Positivempfehlungen. Im Vergleich zu den Anwendern werden die absoluten Empfehlungen „darf nicht“ (-5,8 VAS, p ≤ 0,0001) und „muss“ (-2,9 VAS, p ≤ 0,0006) unter den Leitlinienentwicklern als weniger verbindlich eingestuft, genauso wie „sollte nicht“ (-6,6 VAS, p ≤ 0,0001) und „kann nicht empfohlen werden“ (-9,4 VAS, p ≤ 0,0001). Lediglich „soll“ wird als verbindlicher eingestuft (+8,7 VAS, p ≤ 0,0001).

Diskussion und Schlussfolgerungen

Der aktuelle Survey zeigt für die Leitlinienentwickler eine ähnliche Wahrnehmung der Verbindlichkeiten von Empfehlungsformulierungen in Leitlinien wie sie bereits für die Anwender festgestellt werden konnte. Leitlinienentwickler stufen negativ formulierte Empfehlungen eher als verbindlich ein als positiv formulierte Empfehlungen. Die abweichenden Bewertungen der Leitlinienentwickler gegenüber den Anwendern sind durch das methodische Vorwissen zu Formulierungsvorgaben erklärbar. Im Weiteren wären Bemühungen zur Identifikation von geeigneten Begriffen mit klarer Abgrenzbarkeit der Verbindlichkeit unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen Erkenntnisse wünschenswert.

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