Auf der Basis des Kooijman-Modellauges wurde für den Spender parallel zur Hornhautvorderfläche ein Mikrokeratomschnitt simuliert, so dass das radiale Dickenprofil der Spenderlamelle abgeleitet werden konnte. Diese Spenderlamelle wurde rückseitig an die Wirtshornhaut angeschmiegt und so das Profil der Hornhaut nach DSAEK ermittelt. Aus dem Vergleich der Kurvatur des Wirtes ohne und mit aufgelegter Spenderlamelle konnte die klinisch nachgewiesene Hyperopisierung erklärt werden und eine Vorschrift abgeleitet werden, wie der Hornhautbrechwert nach DSAEK zu ermitteln ist.
Aus den Modelldaten des Kooijman-Auges resultierte eine zentral um 150 μm erhöhte Hornhautdicke durch das Aufbringen der Spenderlamelle, peripher um etwa 250 μm. Die Geometrie der Hornhautrückfläche weist neben einem verringerten Krümmungsradius (um etwa 0,9 mm) eine veränderte konische Konstante (um etwa -0,13) auf. Die klinisch beobachtete persistierende Hyperopisierung kann direkt mit der Geometrieänderung durch das Aufbringen der Spenderlamelle erklärt werden und beträgt mit den Modelldaten 0,88 D.
Die DSAEK führt in der Regel zu einer Hyperopisierung des Patienten, die sich durch die Veränderung der Rückflächengeometrie der Hornhaut beschreiben lässt. Für den Fall einer nachgeschalteten Kataraktoperation sollte anstatt der Keratometrie oder Hornhauttopografie, die auf der Vermessung der Hornhautvorderfläche basieren, die Brechungscharakteristik der gesamten Hornhaut auf der Basis einer Hornhauttomographiemessung einbezogen werden, um eine persistierende Hyperopie im pseudophaken Auge zu vermeiden. Bei einer Triple-DSAEK sollte auf -1,5 dpt gezielt werden, um einer postoperativen Hyperopisierung vorzubeugen.