文摘
Die Wasserrahmenrichtlinie regelt den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern und fordert eine nachhaltige Wassernutzung. Sie legt einen Zeitplan fest, um bis zum Jahr 2015 für alle Gewässer einen guten Zustand zu erreichen. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme der Gewässer. Für das Grundwasser besteht diese aus einer erstmaligen Beschreibung, einer weitergehenden Beschreibung und der Prüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeit auf das Grundwasser. Die Wasserrahmenrichtlinie wird unabhängig von administrativen Grenzen innerhalb von hydrologischen Einzugsgebieten umgesetzt. Im deutschen Teil des Flusseinzugsgebietes der Elbe wurden 5 Koordinierungsräume gegründet. Der Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster (MES) wird vorgestellt. Beispielhaft für die angewandten Methoden wird die Beurteilung diffuser Stoffeinträge in das Grundwasser bei der erstmaligen Beschreibung erläutert. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme Grundwasser im Koordinierungsraum MES werden präsentiert. Von 54 Grundwasserkörpern ist für 25 Körper aufgrund der Belastungen durch Punktquellen und diffuse Quellen, wegen des mengenmäßigen Zustands oder sonstiger anthropogener Einwirkungen die Zielerreichung nach der Wasserrahmenrichtlinie unklar/unwahrscheinlich.