作者单位:1. Institut für Umwelt- und Technikrecht (IUTR), Universit?t Trier, Trier, Deutschland
ISSN:1439-0515
文摘
Mit dem weiteren Fortschritt der Gentechnik haben sich die Gerichte mehr und mehr mit deren einschl?gigen Fragen zu befassen. Die Zulassung von gentechnisch ver?nderten Organismen (GVO) steht dabei regelm??ig im Blickpunkt. Insoweit sind Forschungs- und Wirtschaftsinteressen mit solchen des Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutzes in Einklang zu bringen. Allen voran die Frage der Koexistenz und damit einhergehend von GVO-freien Fl?chen rückt mehr und mehr in den Fokus. Dies best?tigen insbesondere zwei Urteile des Europ?ischen Gerichtshofes (EuGH) vom September 2011. Neben dem EuGH befassten sich auch die nationalen Gerichte mit elementaren Fragen des Gentechnikrechts. Im Mittelpunkt stand dabei ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel. Dessen 6. Senat wich von der bislang h.M. zum Freisetzungsbegriff ab. Im Februar 2012 kassierte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Entscheidung und best?tigte die h.M.