Hygiene und Infektionspr?vention in Zahnarztpraxen
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文摘
In der Zahnmedizin existiert ein potenzielles Infektionsrisiko für Personal und Patienten. Dem kann durch Einhaltung von Hygienemaßnahmen sicher vorgebeugt werden. Im Rahmen des Pilotprojekts der Landeszahnärztekammer Hessen und des Stadtgesundheitsamts Frankfurt am Main wurde der Standard der Hygiene in Zahnarztpraxen in Frankfurt erhoben. Etwaige Mängel sollen – nach einer abgestimmten Maßnahmenliste – innerhalb definierter Fristen behoben werden. Geschieht dies nicht, meldet die Kammer dies dem Gesundheitsamt, damit dieses von Amts wegen die erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Hygiene und des Patienten/Personalschutzes einleitet. Nach Vorgesprächen und Erstellen einer Checkliste auf Grundlage der RKI-Empfehlung wurden die Zahnärzte durch die Kammer über das Projekt informiert. Über die Hälfte der angesprochenen Kammermitglieder meldete sich innerhalb weniger Tage zur freiwilligen Teilnahme. Die Kammer führte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fortbildungsmaßnahmen durch, erstellte einen Musterhygieneplan und richtete eine Hygiene-Hotline ein. Beauftragte der Kammer führten nach Einweisung durch die Kammer und das Gesundheitsamt Praxisbesuche in 127 Praxen durch, berieten die Ärzte vor Ort und erhoben den Hygienestandard anhand der Checkliste. 127 Praxen wurden besucht, darunter 7 kieferorthopädische Praxen (KFO) (5,5%) und 42 (33,1%) Praxen mit einfachem chirurgischem Spektrum, 65 (51,2%) Praxen mit erweitertem und 13 (10,2%) Praxen mit überwiegend chirurgischem Spektrum (Chir.). Damit wurden 187 Zahnärzte, d. h. 30% der in ambulanter Praxis in Frankfurt tätigen Zahnärzte erfasst. In 84% der Praxen war ein aktueller und auf die Belange der Praxis angepasster Hygieneplan vorhanden, in 92% der Einrichtungen auch ein aktueller Reinigungs- und Desinfektionsplan. Spender für Seife, Handtücher und Desinfektionsmittel sowie ein DGHM-gelistetes Händedesinfektionsmittel fanden sich in 98%, 93%, 92% und 98% der Praxen. Die erforderlichen Personalschutzutensilien waren in nahezu allen Praxen vorhanden: Schutzhandschuhe und Schutzbrille 98%, Mund-Nasen-Schutz 100%, Schutzkittel 88%. Unterschiede zwischen den unterschiedlich invasiv tätigen Zahnärzten ergaben sich nicht. Demgegenüber waren bei der Instrumentenaufbereitung teilweise deutliche Unterschiede zu verzeichnen: 52% der Praxen bereiteten manuell auf (71% KFO, 31% Chir.), 32% maschinell (62% Chir.). 95% der Praxen führten die Reinigung/Desinfektion laut Hygieneplan standardisiert nach Risikogruppen durch. In allen Praxen waren Dampfsterilisatoren vorhanden, die in 93% der Praxen jährlich gewartet und in 84% der Praxen mikrobiologisch getestet waren. In 61% der Praxen wurden B-Sterilisatoren mit fraktioniertem Vorvakuum betrieben (77% Chir.). Die Dokumentation der Sterilisation erfolgte in 55% der Praxen manuell, in 33% der Praxen automatisch. In jeweils >80% der Praxen wurden dabei Druck, Temperatur, Zeit und verantwortliche Person dokumentiert. Der mit dem Pilotprojekt eingeschlagene Weg hat sich aus Sicht aller Beteiligten bewährt. Die Landeszahnärztekammer Hessen möchte dieses Pilotprojekt auf ganz Hessen übertragen und in Abstimmung mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖDG) innerhalb von 5 Jahren sämtliche Zahnarztpraxen in Hessen in der genannten Weise vor Ort beraten. Anrufe aus Gesundheitsämtern und Kammern anderer Bundesländer zeigen, dass dieses Pilotprojekt mit Interesse verfolgt wird, evtl. mit dem Ziel, im eigenen Zuständigkeitsgebiet in ähnlicher Weise vorzugehen.

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